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Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um das Thema polnische Pflegekraft. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns telfonisch erreichen unter +49 2635 925 40 64 oder eine Email über unser Kontaktformular senden.
Normalerweise finden wir innerhalb weniger Tage die richtige Pflegekraft. Wir bemühen uns, dass möglichst schnell eine polnische Haushaltshilfe Ihnen die Pflege abnimmt. Allerdings legen wir auch großen Wert darauf, eine Betreuung zu finden, die exakt zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen passt. Das gelingt besser, wenn Sie uns ein bisschen mehr Zeit für die Suche geben. Bedenken Sie auch, dass viele polnische Pflegekräfte nicht von heute auf morgen Polen verlassen wollen, sondern gerne ein paar Tage Vorlauf hätten.
Sie sagen uns, welche Deutschkenntnisse Sie für Ihre polnische Pflegekraft wünschen. Alle polnischen Haushaltshilfen haben an einem Sprachtest teilgenommen, sodass ihre Deutschkenntnisse von gering bis fließend eingestuft sind. Eine polnische Pflegekraft mit fließenden Deutschkenntnissen ist jedoch schwieriger zu finden und kostet auch mehr als eine mit geringen Sprachkenntnissen. Bitte bedenken Sie, dass bei der Altenpflege die Sprache nicht immer erste Priorität hat. Zuneigung und Körperkontakt spielen bei einigen Krankheitsbildern eine wichtigere Rolle.
Grundsätzlich besteht eine Krankenversicherung über das Entsende-Unternehmen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Zum einen steht eine Absicherung über die EKUS-Karte zur Verfügung. Dies ist eine Auslandskrankenversicherung, bei der die polnischen Pflegekräfte direkt über die zuständige Krankenversicherung im europäischen Ausland abgesichert sind. Die polnische Haushaltshilfe geht in Deutschland zum Arzt, der direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Zum anderen gibt es eine gemeinschaftliche Krankenversicherung, die zentral abgeschlossen wird. Der Arzt rechnet in diesem Fall direkt mit dem Dienstleister ab. Üblich ist die erste Variante mit der EKUS-Karte.
Unsere Betreuungskräfte sind bei einem polnischen Unternehmen beschäftigt. Sie zahlen Steuern sowie Sozialabgaben und sind versichert. Ihr Einsatz in Deutschland ist rechtlich über die europäische Dienstleistungsfreiheit geregelt. Als Nachweis für die Legalität gilt die A1-Bescheinigung, die vor der Entsendung beantragt wird. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung dauert manchmal ein paar Wochen. Für die Übergangszeit kann die polnische Agentur eine Bestätigung ausstellen, dass die Beantragung bereits erfolgt ist.
Kost und Logis ist für die polnische Pflegekraft kostenlos. Ein eigenes Zimmer mit Bad oder Badmitbenutzung ist üblich. Gerne gesehen wird ein eigener Fernseher sowie Internet, damit die polnische Haushaltshilfe über WhatsApp oder Skype Kontakt zu ihrer Familie halten kann. Bedenken Sie, dass es für die Altenpflege vorteilhaft ist, wenn sich die Betreuungsperson im Haushalt des Pflegebedürftigen wohl fühlt.
Nein. Der Arbeitstag einer polnischen Haushaltshilfe ist durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt. Pausen und Ruhezeiten, eine maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden sowie eine Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr sind gesetzlich vorgeschrieben. Von uns vermittelte Pflegekräfte erhalten zwei bis drei Stunden Freizeit pro Tag sowie einen freien Tag pro Woche, wenn sich dies einrichten lässt.
Der Begriff „24 Stunden Pflege“ bzw. „24 Stunden Betreuung“ ist sinnbildlich zu verstehen. Die Bezeichnung „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG) drückt die Aufgaben der „polnischen Pflegekraft“/einer „polnischen Haushaltshilfe“ besser aus. Allerdings wird diese Bezeichnung kaum genutzt, da sich der Ausdruck „24 Stunden Pflege“/„24 Stunden Betreuung“ etabliert hat.
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. Waschen, Bügeln, Kochen, Reinigung des Haushalts.
- Grundpflege wie z.B. Übernahme der Körperpflege, Hilfe beim Gehen, Stehen, Aufstehen und Betten, Vorbereitung bzw. Anreichen der Mahlzeiten, An- und Auskleiden, Begleitung bzw. Hilfestellung beim Toilettengang, Versorgung mit Inkontinenzartikeln (Windeln, Einlagen, etc.).
- Individuelle Begleitung wie z.B. Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, Friseur.
- Rufbereitschaft während der Nacht.
Eine polnische Pflegekraft darf keine Behandlungspflege übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel Injektionen, das Stellen von Medikamenten, das Anlegen von Verbänden oder die Versorgung von Wunden. Nach deutschem Gesetz ist dies nur examinierten Pflegekräften erlaubt.
Weitere Angaben finden Sie unter Leistungen.
Aufgrund unserer guten Kontakte zu verschiedenen polnischen Agenturen können wir unerwartete Engpässe wie Krankheit der Betreuerin kurzfristig schließen.
Sollte die Chemie nicht stimmen, kümmern wir uns zeitnah um einen Austausch. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Eine 24 Stunden Pflege funktioniert nur, wenn eine Vertrauensbasis besteht. Sowohl die polnische Pflegekraft als auch der Pflegebedürftige müssen sich wohlfühlen. Es ist jedoch empfehlenswert, nicht voreilig zu reagieren. Das „Aneinander gewöhnen“ kann einige Tage, manchmal auch einige Wochen dauern.
Die Höhe der Kosten hängt von Ihren Bedürfnissen und Wünschen ab. Einfluss auf den Preis haben die Deutschkenntnisse der Pflegekraft sowie der Umfang der Tätigkeiten, welche die Betreuerin vor Ort erledigen soll. Pflegebedarf und die Anzahl der zu betreuenden Personen spielen beispielsweise eine Rolle. Wir vermitteln polnische Haushaltshilfen und polnische Pflegekräfte ab 70 € pro Tag. Darin enthalten sind der gesetzliche Mindestlohn, alle Sozialabgaben, Versicherungen sowie Steuern. Unterkunft und Verpflegung sind für die polnische Pflegekraft im Haus des zu pflegenden Angehörigen frei.
Weitere Angaben finden Sie unter Kosten und Zuschüsse.
Normalerweise bleiben polnische Pflegekräfte oder polnische Haushaltshilfen zwischen einem und drei Monaten. Dann erfolgt eine Ablösung durch eine Kollegin. Wir bemühen uns, eine Betreuung durch zwei polnische Haushaltshilfen zu organisieren, damit die Altenpflege Kontinuität bekommt.
Der Wechsel des Personals ist aus unterschiedlichen Gründen empfehlenswert. Die polnischen Pflegekräfte wünschen sich nach wochenlangem, anstrengendem Einsatz eine Erholungsphase. Zudem wollen sie Zeit mit der Familie verbringen. Erfahrungsgemäß ist nach einer Auszeit auch die Motivation zur Altenpflege höher.
Die Pflegeversicherung zahlt Zuschüsse und bietet finanzielle Unterstützung an. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad.
Weitere Informationen lesen Sie bitte unter Kosten und Zuschüsse.
Es gibt zwei Verträge:
1. Vermittlungs- und Beratungsvertrag
Der Vermittlungs-und Beratungsvertrag hält die Vermittlungs- und Beratungsleistungen fest. Dieser Vertrag wird zwischen den Angehörigen des Pflegebedürftigen und der AS-Pflege24 getroffen.
2. Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Entsende Firma
Der Dienstleistungsvertrag beschreibt das Anstellungsverhältnis der polnischen Haushaltshilfe im deutschen Privathaushalt. Der Dienstleistungsvertrag besteht zwischen den Angehörigen des Pflegebedürftigen und der polnischen Entsendefirma. Inhaltlich geht es zum Beispiel um Unterbringung, Verpflegung, Vergütung, Arbeitszeit, Freizeit der Betreuungskraft, Aufgaben, mögliche Unterbrechungen oder Kündigung.
Wir arbeiten mit mehreren polnischen Kooperationspartnern zusammen. Deswegen gibt es keinen Einheitsvertrag, sondern unterschiedliche Einzelverträge. Dementsprechend variieren auch die Kündigungsfristen.
Üblich sind Kündigungsfristen von zwei bis vier Wochen. Diese moderaten Kündigungsfristen erlauben es Ihnen, die 24 Stunde Pflege erst einmal auszuprobieren.
Unsere deutsch und polnisch sprechenden Mitarbeiter der AS-Pflege24 bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr Ansprechpartner. Das Team ist für Sie auch am Wochenende und an Feiertagen erreichbar. Sämtliche Formalitäten werden von uns erledigt.