Kosten und Zuschüsse

24 Stunden Pflege bereits ab 70 Euro pro Tag

24 Stunden Pflege ist nicht gleich 24 Stunden Pflege, da der Umfang der Altenpflege immer von der individuellen Situation abhängt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen der Seniorenbetreuung. Einfluss auf den Preis haben die Deutschkenntnisse der Betreuungsperson sowie der Umfang der Aufgaben, welche die polnische Pflegekraft vor Ort erledigen soll. Geht es um die Betreuung einer Person mit Pflegedarf? Wie hoch ist der Pflegebedarf? Wohnt im Haushalt eine zweite Person, die mitbetreut werden soll? Wie hoch ist der Aufwand dafür?

Wir vermitteln polnische Haushaltshilfen und polnische Pflegekräfte ab 70 € pro Tag. Darin enthalten sind der gesetzliche Mindestlohn sowie alle Sozialabgaben, Versicherungen und Steuern. Kost und Logis ist für die polnische Pflegekraft im Haus des zu pflegenden Angehörigen frei. Indem Sie Leistungen der Pflegekasse oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, können Sie Ihre tatsächlichen Kosten für die 24 Stunden Pflege deutlich reduzieren. Welche mögliche finanzielle Unterstützung Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.

Hier ein Rechenbeispiel aus der Praxis für die häusliche Altenpflege:

Beschreibung Kosten / Mtl
Monatliche Kosten für die polnische Pflegekraft mit befriedigenden Sprachkenntnissen (70 € Tagessatz)
2.100,00 €
Reisekosten der polnischen Pflegekraft
90,00 €
Leistungen Pflegegeld (Pflegegrad III)
545,00 €
Leistungen Verhinderungspflege (1612 €/Jahr)
134,00 €
Mögliche Steuervorteile (bis 4.000 €/Jahr)
333,00 €

Mögliche effektive Kosten pro Monat für die polnische Pflegekraft

1.178,00 €

Unverbindliche Beratung

Sie denken darüber nach, eine Pflegekraft zur Unterstützung für Ihren Angehörigen zu engagieren? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und umfassend zu Ihren Fragen.

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Die genauen Kosten, Zuschüsse und Steuervorteile sind individuell verschieden. Gerne beraten wir Sie und errechnen Ihnen unverbindlich den Preis für unsere Leistungen anhand Ihrer persönlichen Situation. Der Zuschlag für die gesetzlichen Feiertage ist im Rechenbeispiel nicht enthalten. Die Reisekosten der polnischen Pflegekraft sind abhängig von der Entfernung und liegen zwischen 85 bis 100 € für die einfache Fahrt. Bei Fragen zur Steuererstattung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für die häusliche Betreuung

Diese Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für die Altenpflege und Seniorenbetreuung gibt es:

Das Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung, die ein pflegebedürftiger Mensch von seiner privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt. Mit diesem finanziellen Zuschuss kann er einen Angehörigen oder eine andere Person bezahlen, um sich zu Hause pflegen oder betreuen zu lassen.

Ob jemand Pflegegeld bekommt und falls ja in welcher Höhe, hängt vom Pflegegrad ab. Hier eine Übersicht der Höhe des Pflegegeldes für die häusliche Pflege in Abhängigkeit des Pflegegrads:

  • Pflegegrad 1    –    0 €
  • Pflegegrad 2    –    316 €
  • Pflegegrad 3    –    545 €
  • Pflegegrad 4    –    728 €
  • Pflegegrad 5    –    901 €

Verhinderungspflege (maximal 1.612 €/pro Jahr)

Die Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI eine Leistung der Pflegeversicherung, die ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege unterbrechen muss.  Die nachgewiesenen Kosten für die Altenpflege übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr.

Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege kann dieser Pflegeersatz auch von Privatpersonen oder Einrichtungen geleistet werden, die nicht als offizieller Pflegedienst anerkannt sind. Das heißt: Eine polnische Pflegekraft kann die Ersatzpflege problemlos übernehmen.

Kurzzeitpflege (maximal 1.612 €/pro Jahr)

Ab dem Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige bis zu 8 Wochen im Jahr in vollstationären Einrichtungen zur Kurzzeitpflege untergebracht werden. Sie erhalten einen Pflegeanteilzuschuss bis zu 1612 € / Jahr.  In Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgabe übernimmt. Unter bestimmten Bedingungen kann die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege gekoppelt werden. Somit kann sich dieser Pflegezuschuss auf 3.224 € verdoppeln.

Behandlungspflege

Neben den Leistungen der Pflegekassen übernehmen die Krankenkassen auf ärztliche Anordnung weitere Leistungen, wie z.B. den Verbandswechsel, die Wundversorgung, Blutdruck-/ Zuckermessung oder Dekubitusbehandlung.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 €/pro Monat)

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 €. Mit dem Geld werden Leistungen bezahlt, die die Betreuungsperson entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in seinem Alltag unterstützen. Der Leistungsanspruch besteht für alle 5 Pflegegrade, nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Steuervorteile (maximal 4.000 € pro Jahr)

Bei der Einkommenssteuer besteht die Möglichkeit, 20% von maximal 20.000 € der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Kosten für polnische Pflegekräfte zählen zu diesen haushaltsnahen Dienstleistungen. Pro Jahr können also bis zu 4.000 € geltend gemacht werden. Bei Fragen zur Steuererstattung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Welche Zuschüsse bekommen Sie? Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

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