Wissenswertes zum Thema Entsendung der polnischen Haushaltskräfte

So funktioniert die Zusammenarbeit mit AS-Pflege24 und den polnischen Partnern

Die Agentur AS-Pflege24 kooperiert mit mehreren polnischen Firmen, welche polnische Pflegekräfte beschäftigen. Nach Vertragsabschluss sucht das polnische Unternehmen nach geeigneten Pflegekräften, welche dem deutschen Kunden vorgestellt werden. Nachdem der Kunde seine Wahl getroffen hat, kommt die polnische Betreuungskraft nach dem Prinzip des Entsende-Modells nach Deutschland. Der Ansprechspartner für den Kunden bleibt die AS-Pflege24.

Was ist ein Entsende-Modell?

Seit dem Jahr 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit osteuropäischer Firmen gestattet, Pflege- bzw. Haushaltshilfen in andere Staaten der EU zu entsenden. Beim sogenannten Entsende-Modell schließen Angehörige von Pflegebedürftigen einen Dienstleistungsvertrag mit einem polnischen Entsendeunternehmen. Die vermittelte Betreuungskraft ist bei dem Entsendeunternehmen in ihrem Heimatland angestellt. Der Entsender der polnischen Pflegekraft übernimmt die Versicherung der Betreuungsperson und sorgt dafür, dass im Heimatland die notwendigen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Der Nachweis dafür erfolgt mit der sogenannten A1-Bescheinigung. Die AS-Pflege24 bestätigt durch Vorlage der A1-Bescheinigung die Legalität des Arbeitsverhältnisses.

Unverbindliche Beratung

Sie denken darüber nach, eine Pflegekraft zur Unterstützung für Ihren Angehörigen zu engagieren? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und umfassend zu Ihren Fragen.

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Kooperationen as-pflege24

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Polnische Betreuungskräfte, die legal nach Deutschland entsendet werden, erhalten immer
eine A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung bestätigt die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Zudem dient die A1-Bescheinigung als Nachweis für die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherung im Heimatland. Fehlt die A1-Bescheinigung, können zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge beziehungsweise eine Nachzahlung in Deutschland anfallen, auch wenn eine Sozialversicherung im Heimatland besteht. AS-Pflege24 garantiert Ihnen die Vorlage des wichtigen Dokuments.
 

Zwei Verträge - Eine zuverlässige Betreuung

Sie als Kunde erhalten zwei Verträge: einen Vermittlungs- und Beratungsvertrag mit der AS-Pflege24 und einen Dienstleistungsvertrag mit dem polnischen Endsendeuternehmen.

1. Vermittlungs- und Beratungsvertrag mit der AS-Pflege24

Der Vermittlungs-und Beratungsvertrag fasst die Vermittlungs- und Beratungsleistungen zusammen. Dieser Vertrag besteht zwischen den Angehörigen des Pflegebedürftigen und der AS-Pflege24.

2. Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma

Der Dienstleistungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis der polnischen Betreuungskraft im deutschen Privathaushalt. Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen den Angehörigen des Pflegebedürftigen und der polnischen Entsendefirma geschlossen. Inhaltlich geht es zum Beispiel um Unterbringung, Verpflegung, Vergütung, Arbeitszeit, Freizeit der Betreuungskraft, Aufgaben, mögliche Unterbrechungen oder Kündigung.

 

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Sie können uns auch gerne einfach eine Rückrufzeit als Nachricht angeben.

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